Verbandskasten im Auto: Masken werden Pflicht

eingestellt von Sabine Kaczmarek am 1. Februar 2023 | Kategorie: Aktuelles

Verbandskasten im Auto: Masken werden Pflicht

Alle Autofahrer aufgepasst!

Drei Jahre nach dem Beginn der Corona-Pandemie erhält die Maskenpflicht in gewisser Weise Einzug ins Auto. Autofahrerinnen und Autofahrer in Deutschland müssen das Erste-Hilfe-Material in ihrem Fahrzeug zum Februar um zwei medizinische Corona-Schutzmasken erweitern. Verpflichtend ist nicht, dass es FFP2-Masken sind.

Die neue „DIN-Norm 13164“ gilt zwar schon seit dem 01.02.2022, aber es gab eine Übergangsfrist von einem Jahr.

Ist der Inhalt noch nicht abgelaufen, kann man die fehlenden Materialien gemäß der aktuellen Norm einfach ergänzen. Dafür ist eines der zwei bislang vorgeschriebenen Dreieckstücher sowie das kleinere Verbandtuch im Verbandskasten keine Pflicht mehr.

Folgendes Material muss ab dem 1. Februar 2023 im Verbandskasten enthalten sein:

  • 1 Heftpflaster, DIN 13019-A, (5 m x 2,5 cm)
  • 4 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, (10 cm x 6 cm)
  • 2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M
  • 1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G
  • 2 Gesichtsmasken, mind. Typ 1, nach DIN EN 14683
  • 1 Verbandtuch, DIN 13152-A (60 cm x 80 cm)
  • 6 Kompressen (10 cm x 10 cm)
  • 2  Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
  • 3  Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
  • 1 Dreiecktuch, DIN 13 168-D
  • 1 Rettungsdecke (210 cm x 160 cm)
  • 1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
  • 4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455
  • 1 Erste-Hilfe-Broschüre
  • 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
  • 1 14-teiliges Fertigpflasterset
  • 1 Verbandpäckchen K

 

Fehlt in einem Fahrzeug der Verbandskasten oder ist unvollständig, droht bei einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert