Steuern sparen mit dem Freistellungsauftrag

eingestellt von Sabine Kaczmarek am 28. September 2021 | Kategorie: Finanzen & Service

Steuern sparen mit dem Freistellungsauftrag

Haben Sie im Blick, wie Ihr Freistellungsauftrag verteilt ist?

Was ist eigentlich ein Freistellungsauftrag?

Die Einkünfte, die Sie durch Ihre Geldanlagen erwirtschaften sind Kapitalerträge. Zu diesen gehören beispielsweise Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne. Auf solche Einkünfte zahlen Sie eine Abgeltungssteuer von 25%. Hinzu kommt noch der Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer. Wir als Sparkasse behalten die Steuern in der Regel ein und leiten sie an das Finanzamt weiter. Sie erhalten somit Ihre Kapitalerträge abzüglich der Steuern.

Eine passende Verteilung des Freistellungsauftrages hat für Sie viele Vorteile, denn auch bei Kapitalerträgen werden Steuern fällig. Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie Sie Ihre Zinsen steuerfrei erhalten.

Jede Bürger*in hat in Deutschland einen sogenannten Sparerpauschbetrag und darf jährlich 801 Euro steuerfrei Kapitalerträge einnehmen. Bei verheirateten Personen verdoppelt sich der Betrag auf 1.602 Euro. Den Freistellungsauftrag erteilen Sie direkt an uns. Sie können diesen aufteilen, beispielsweise, wenn Sie Konten bei verschiedenen Banken haben. Steuern zahlen Sie erst dann, wenn die Kapitaleinkünfte den jeweiligen Freistellungsbetrag überschreiten.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Gilt für ein Jahr und verlängert sich automatisch
  • Kann auf mehrere Institute verteilt werden
  • Sie können Ihren Freistellungsauftrag jederzeit ändern
  • Sie erleichtern sich die Steuererklärung

Bei der Sparkasse-Werra-Meißner können Sie den Freistellungsauftrag ganz einfach einrichten, anpassen und einsehen. Das können Sie auch selbst in Ihrem Online-Banking.

Gut zu wissen: Sofern Sie Kapitalerträge in Form von Zinsen oder Dividenden bei unseren Verbundpartnern, wie beispielsweise der LBS, der DEKA oder der SparkassenVersicherung erzielen, können Sie auch bei uns den Freistellungsauftrag stellen.

Weitere Informationen zum Freistellungsauftrag finden Sie unter www.spk-wm.de/freistellung oder sprechen Sie Ihren Berater an oder vereinbaren mit ihm einen Termin.

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