Richtig versichert im Homeoffice
Viele Menschen arbeiten derzeit von zu Hause aus. Das folgt eigenen Regeln, auch beim Versicherungsschutz: Unfälle im Homeoffice sind im Gegensatz zu solchen im Büro oft nicht abgedeckt.
Derzeit ist Homeoffice für viele Beschäftigte und Unternehmen plötzlich zur Regel geworden. Bisher war dies oft die Ausnahme. Für viele Arbeitnehmer ist es daher etwas Neues und wirft viele Fragen auf, zum Beispiel auch, welche Unfälle gesetzlich versichert sind und was durch eine private Unfallversicherung abgedeckt sein sollte.
Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer sind auf dem Weg zur und von der Arbeit sowie während ihrer Tätigkeit gesetzlich unfallversichert. Für alles, was mit der Ausübung des Berufs nicht unmittelbar in Verbindung steht, leistet die gesetzliche Unfallversicherung hingegen grundsätzlich nicht. Im Homeoffice aber verschwimmen die Grenzen zwischen Job und Privatleben. Was zählt zur Ausübung der Arbeit und was ist privat?
Klar ist: Alles was in unmittelbarem Zusammenhang mit der Berufsausübung steht, ist über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Das betrifft beispielweise einen Unfall am Schreibtisch. Das geschieht übrigens gar nicht so selten, weil die häuslichen Arbeitsplätze oft nicht in gleicher Weise wie betriebliche auf Unfallprävention ausgerichtet sind.
Kein Versicherungsschutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung besteht dann, wenn die Tätigkeit, bei der sich der Unfall ereignet hat, nicht unmittelbar mit der Berufsausübung verbunden ist. Nicht zur Arbeit zählen unter anderem das Getränke holen oder auch der Weg zur und von der Kita nach Hause. Der Weg von Büro zur Kita wäre wiederum versichert.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden sie auch auf sparkasse.de.
Schreibe einen Kommentar