Geräteerkennung: Schnell und sicher online anmelden.
Aus Sicherheitsgründen ist seit 18. Juli 2023 die Anmeldung von unbekannten Geräten im Online-Banking nur noch mit einer zusätzlichen Freigabe per chipTAN oder pushTAN möglich. Um diesen Schritt bei häufig genutzten Geräten zu vereinfachen, gibt es die Geräteerkennung. Bei der Anmeldung zum Online-Banking haben Sie ab sofort die Möglichkeit, Ihr Gerät als vertrauenswürdig zu speichern und somit sich künftig ohne eine zusätzliche Freigabe per chipTAN oder pushTAN anzumelden.
Für eine erfolgreiche Wiedererkennung hinterlegter Geräte ist das Setzen eines Cookies auf Ihrem Gerät notwendig. Daher ist es erforderlich, dass Sie Cookies im Browser zulassen. Auch nach Löschen der Cookies oder Nutzung eines anderen Browsers kann das Gerät nicht wiedererkannt werden. In diesem Fall ist bei Anmeldung eine erneute Freigabe erforderlich.
Hier nochmal alle wichtigen Punkte für Sie zusammengefasst:
Was genau ist die Geräteerkennung?
Bereits bei der Anmeldung merkt sich Ihr Online-Banking, mit welchem Gerät oder Browser Sie sich angemeldet haben. Dabei kann es sich um Ihren PC, Notebook, Ihr Tablet oder Smartphone handeln.
Bei jeder weiteren nachfolgenden Anmeldung im Online-Banking wird automatisch geprüft, ob es sich um ein bereits bekanntes Gerät oder Browser handelt.
Wofür brauche ich die Geräteerkennung?
Um die Sicherheit im Online-Banking zu erhöhen sind künftig immer zwei Sicherheitsmerkmale bei Ihrer Sparkasse verpflichtend. So wie man bei der Überweisung schon heute eine TAN bzw. eine Freigabe über die S-pushTAN-App benötigt hat, sind ab sofort auch für die Anmeldung zwei Sicherheitsmerkmale erforderlich.
Diese sogenannte Zwei-Faktor-Anmeldung ist deutlich sicherer und ist inzwischen der neue Standard für eine sichere Anmeldung.
Um den Anmeldeprozess bequem und einfach zu halten wurde die Geräteerkennung entwickelt. Allein auf als vertrauenswürdig gespeicherten Geräten ist eine einfache Anmeldung mit nur einem Sicherheitsfaktor (PIN) – wie bisher – weiterhin möglich.
Muss ich die Geräteerkennung nutzen?
Nein, die Geräteerkennung ist nicht verpflichtend, wird aber von uns empfohlen. Wenn Sie auf die Geräteerkennung verzichten, werden bei jeder Anmeldung zwei Sicherheitsmerkmale abgefragt. Jede Anmeldung erfordert dann die Eingabe von PIN und TAN bzw. Freigabe über die S-pushTAN-App.
Warum wird mein Gerät nicht wiedererkannt, obwohl ich es bereits gespeichert habe?
Wahrscheinlich ist im Browser die Verwendung von Cookies deaktiviert. Nach Aktivierung sollte das Problem behoben sein. Manche Browser sind so eingestellt, dass sie beim Beenden automatisch alle Cookies löschen.
Manchmal übernimmt diese Aufgabe auch eine Anti-Viren-Software oder ein Browser-Plugin, das Sie eventuell verwenden. Stellen Sie bitte sicher, dass die Cookies im Online-Banking verwendet werden können.
Wo kann ich meine gespeicherten Geräte verwalten?
Sie können Ihre als vertrauenswürdig gespeicherten Geräte im Online-Banking unter dem Navigationspunkt „Sicherheit und TAN-Verfahren“ verwalten.
Mehr Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter www.spk-wm.de/geraeteerkennung.
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