Flugausfall aufgrund Corona – diese Rechte haben Sie
Seit März führt das Coronavirus zu zahlreichen Flugausfällen. Tausende Fluggäste haben ihre Flüge aber bereits bezahlt. Auch bei Annullierungen aufgrund des Coronavirus sind Fluggäste durch die EU-Fluggastrechteverordnung geschützt und haben ein Recht auf eine finanzielle Rückerstattung ihrer Ticketkosten.
Haben Sie ein Recht auf Erstattung der Ticketkosten?
Grundsätzlich gelten auch bei Flugausfällen aufgrund des Coronavirus dieselben Regeln, wie bei ganz normalen Flugausfällen. Wird Ihr Flug annulliert, ist die Airline rechtlich verpflichtet, Ihnen die Ticketkosten zurückzuerstatten. Diese Zahlung muss innerhalb von 7 Tagen durch die Fluggesellschaft erfolgen. Wenden Sie sich daher zuerst an die Airline Ihres Fluges.
Die Airline bietet einen Gutschein an. Müssen Sie diesen annehmen?
Nein. Die Fluggesellschaft kann Ihnen zwar einen Gutschein als Ausgleich für die bezahlten Tickets anbieten, aber Sie entscheiden, ob Sie ihn annehmen. Nach der EU-Fluggastrechteverordnung kann der Fluggast darüber entscheiden, ob er eine Rückerstattung oder einen Gutschein als Ausgleich für den annullierten Flug annimmt.
Die Fluggesellschaft verweigert die Zahlung. Was können Sie tun?
Verweigert die Fluggesellschaft die Erstattung, sollten Sie schnell handeln. Sie riskieren die Erstattungsansprüche zu verlieren, wenn die Airline zahlungsunfähig wird. Sie können auch eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe um Hilfe bitten. Folgende Möglichkeiten haben Sie:
- kostenlose Schlichtung über die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
- gerichtliches Mahnverfahren
- Klageverfahren
Wie diese Wege funktionieren und weitere Informationen finden Sie unter www.sparkasse.de
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