Finanztipp – Was sollte im Dezember noch erledigt werden?

eingestellt von Sabine Kaczmarek am 17. Dezember 2020 | Kategorie: Aktuelles

Finanztipp – Was sollte im Dezember noch erledigt werden?

Das Jahr 2020 ist bald zu Ende. Jetzt ist es Zeit, die Finanzunterlagen fürs nächste Jahr durchzuschauen. Mit den richtigen Planungen und cleveren Entscheidungen, können Sie vielleicht den einen oder anderen Euro in 2021 sparen.

  • Sichern Sie sich Ihre vollen Riester-Zulagen und nehmen Sie dafür eventuell noch eine Einmalzahlung vor.
  • Die Arbeitnehmersparzulage können Sie bis zum 31. Dezember 2020 noch rückwirkend für das Jahr 2016 beantragen.
  • Ziehen Sie eventuell berufliche Ausgaben vor, wenn Ihre Werbungskosten für 2020 knapp unter der Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro liegen.
  • Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können ihre Steuerklasse wählen und damit ihr Nettoeinkommen beeinflussen – daher lohnt es sich die Steuerklassen zu überprüfen.

Die Bundesregierung plant Steuererleichterungen für Beschäftigte im Homeoffice. Da in 2020 sehr viele Arbeitnehmer coronabedingt zu Hause gearbeitet haben, sind ihnen dabei zusätzliche Kosten etwa für die technische Ausstattung oder Strom entstanden.  Es sollen voraussichtlich 5 Euro pro Tag, maximal 500 oder 600 Euro pro Jahr, absetzbar sein. Ob dies neben der Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro gewährt werden soll, ist noch unklar.

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