Bedeutung der Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5
Was vom Einkommen tatsächlich auf dem Konto landet, wird derzeit stark von der genutzten Steuerklasse beeinflusst. In Deutschland gibt es 6 verschiedene Steuerklassen. Die Steuerklassen 3, 4 und 5 können nur von Verheirateten genutzt werden.
Die Bundesregierung hat im Juli einen Gesetzesentwurf zur lang angekündigten Steuerklassenreform beschlossen, wodurch die Steuerklassen 3 und 5 für Verheiratete ab dem Jahr 2030 wegfallen. Stattdessen sollen Ehepaare, die diese Steuerkombination bisher nutzen, in Zukunft beide in Steuerklasse 4 mit dem sogenannten Faktorverfahren fallen. Damit ändert sich für betroffene Ehepaare bezüglich der Steuerlast nichts, es verändert sich aber der Zeitpunkt, bis zu dem das Paar auf das Geld zugreifen kann. Die Reform soll für mehr Gleichstellung innerhalb von Ehepaaren führen.
Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5
Die geplanten Änderungen betreffen Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften, denn nur diese können die Steuerklasse frei wählen. Wenn ein Partner in Klasse 3 ist, ist der andere in Klasse 5 oder beide sind in Steuerklasse 4 einsortiert.
Durch eine passende Wahl der Steuerklassen können Sie als Paar das monatliche Nettogehalt optimieren. Wenn zum Beispiel ein Partner wesentlich mehr verdient, sollte dieser Steuerklasse 3 wählen. Der andere muss dann aber in Klasse 5 und hat recht hohe Abzüge, was aber durch die Vorteile des Besserverdienenden am Monatsende mehr als aufgewogen wird.
Abgerechnet wird bei der Lohnsteuer aber ohnehin immer erst mit der Steuererklärung. Wer also nicht die optimale Wahl der Steuerklassen getroffen hat, kriegt zwar jeden Monat weniger Netto, hat dann aber bei der Steuererklärung eine entsprechende Steuerrückerstattung. Die Überführung von Ehepartnern in 4/4 mit Faktor soll dazu führen, dass die jeden Monat abgeführte Lohnsteuer sehr nah an der tatsächlich fälligen liegt. Die abgeführte Lohnsteuer soll also näher an der Realität sein. Somit führt dies bei der Steuererklärung nicht mehr zu großen Abweichungen.
Das Ehegattensplitting ist davon nicht betroffen und soll geplant auch nicht abgeschafft werden. Beim Ehegattensplitting muss nicht jeder Ehepartner alleine für sein Einkommen Steuern zahlen, sondern das Einkommen von beiden Eheleuten wird für die Einkommensteuerberechnung zusammengezählt und dann halbiert.
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